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Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung
Ich rechne die psychotherapeutische Behandlung nicht mit den gesetzlichen Kassen ab. Kosten für Paartherapie, Supervision und Coaching werden generell nicht von Krankenkassen übernommen.
In besonderen Ausnahmefällen ist eine Abrechnung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren möglich, wenn Sie dringend Psychotherapie brauchen und keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten in einem angemessenen Zeitraum finden.

Privatabrechnung, Selbstzahlung
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist per Selbstzahlung möglich. Sie haben den Vorteil sofort und ohne Wartezeit eine Psychotherapie beginnen zu können. Außerdem gibt es keine Diagnose einer psychischen Erkrankung in offiziellen Papieren und somit bleibt Ihre Entscheidung zur psychotherapeutischen Behandlung Ihre Privatangelegenheit.   


Private Krankenkassen, Heilpraktiker- und private Zusatzversicherungen
Eine anteilige Kostenübernahme erfolgt je nach abgeschlossenem Tarifvertrag. Termine sind ohne Wartezeit und zeitnah möglich.

Therapiekosten sind steuerlich absetzbar unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG).
Alle Inhalte der Sitzungen unterliegen der Schweigepflicht.